AKTUELLES:

  

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Die Ordination ist am 01.12. und 02.12.22 wegen Urlaubs geschlossen.

Gerne sind wir wieder ab 05.12.22 für Sie da.

 

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Zur Information:

Führerscheintauglichkeitsuntersuchungen können aus organisatorischen Gründen ausnahmslos nicht mehr durchgeführt werden! 

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Liebe Patienten - Aktuelles zur COVID19 Impfung!

 

 

Nach eingehender Prüfung aller aktuell vorliegenden Informationen bezüglich COVID19 Impfung empfehle ich ALLEN meinen Patienten möglichst rasch im Sinne Ihrer eigenen Gesundheit und zum Schutze Ihrer Angehörigen eine Impfung durchführen zu lassen. 

Alle aktuell auf dem Markt befindlichen Impfungen weisen einen sehr hohen Impfschutz bei zu vernachlässigen Nebenwirkungen auf. 

 

Wichtig ist, sich so rasch wie möglich impfen zu lassen.  

 

Ihr Dr. Georg Markus Frauscher

 

 

 

 

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Liebe Patienten!

 

Sollten Sie Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen aufweisen oder mit einer COVID19 positiven Person in Kontakt gekommen sein, bitten wir Sie dringend Ihren Termin abzusagen.

Für etwaige Fragen sind wir gerne telefonisch unter 0699/122 62 897 erreichbar!

 

 

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WICHITGE PATIENTENINFORMATION:

 

Wir bitten um Verständnis, dass Terminanfragen EINZIG telefonisch erfolgen können.

Terminabsagen bitte telefonisch oder per Mail  (g.frauscher@yahoo.com) mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin - nähere Informationen hierzu, siehe unten!

 

Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie, Befunde ebenfalls nicht via Mail, sondern ausschließlich per Fax an die Ordinationen zu übermitteln.

Ordination Hof: 06229/39721-99

Ordination Mondsee: 06232/31975

 

 

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Zahlungspflicht bei nicht rechtzeitiger Terminabsage

 

 

Sehr geehrte Patientin,

sehr geehrter Patient!

 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, bereits vereinbarte Behandlungstermine einzuhalten, so ersuchen wir um rechtzeitige, telefonische ABSAGE - dies spätestens 24 Stunden vor dem eigentlichen Termin!

Andernfalls sehen wir uns leider gezwungen Ihnen, bei Vorliegen folgender Voraussetzungen, eine Honorarnote (gem. analog § 1168 ABGB – fortgesetzter Entgeltanspruch) in der Höhe von Euro 100,00 zu stellen:

 

1.          Individueller Behandlungstermin wurde mit Ihnen vereinbart und für Sie reserviert.

2.          Termin wurde von Ihnen nicht wahrgenommen und auch nicht (rechtzeitig) abgesagt.

3.   Für mich als Arzt bestand keine sonstige Erwerbsmöglichkeit in der Zeit des für Sie reservierten Termins, insbesondere konnte ich in dieser Zeit keine/n andere/n Patient/in behandeln.

4.  Allfällige Ersparnis durch die nicht erfolgte Behandlung habe ich in der geforderten Honorarhöhe bereits berücksichtigt.