Wahlarzt

Wahlarzt?

Als Wahlarzt verfüge ich über keinen Krankenkassenvertrag (außer KFS). Deswegen müssen Sie für meine erbrachten Leistungen vorerst selbst bezahlen. Die Bezahlung erfolgt via Erlagschein und wird Ihnen zugesandt. Sie können die bezahlte Honorarnote allerdings bei Ihrer Krankenkasse einreichen und erhalten, je nach Krankenkasse, unterschiedlich zwischen 50-80% des Betrages zurückerstattet. Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Gesamtkosten.

 

Vorteile eines Wahlarztes:

  • Flexible und rasche Terminvereinbarung
  • Keine bis maximal kurze Wartezeiten
  • Ausreichend Zeit für Ihre Anliegen 
  • Persönliche Betreuung
  • Faire Honorargestaltung